Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für KI-, IT- und Automationsdienstleistungen Conversionseiten GbR
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Dienstleistungen im Bereich – KI-Systeme (z. B. Telefon-KI, Chatbots, Agenten), – Automatisierung (Workflows, APIs, Integrationen), – technische Beratung, Konzeption und Implementierung digitaler Prozesse. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Einzelverträge, Leistungsbeschreibungen) haben gegenüber diesen AGB Vorrang, soweit sie von diesen AGB abweichen. § 2 Vertragsschluss, Rangfolge der Regelungen Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch – Bestätigung eines Angebots des Anbieters durch den Kunden (schriftlich oder in Textform), oder – schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung des Anbieters, oder – Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter mit Kenntnis des Kunden. Rangfolge der Regelungen: (1) individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung), (2) diese AGB, (3) gesetzliche Bestimmungen. Soweit mehrere Dokumente gelten, gehen speziellere Regelungen allgemeineren vor. § 3 Leistungsgegenstand Der Anbieter erbringt technische und beratende Dienstleistungen, insbesondere: – Konzeption, Einrichtung und Konfiguration von KI- und Automationssystemen, – Integration von Drittsoftware und APIs, – Erstellung und Anpassung von Prompts, Gesprächslogiken, Workflows und Wissensdatenbanken, – technische Beratung und Optimierung digitaler Prozesse, – Schulungen, Einweisungen und Support, sofern vereinbart. Art, Umfang und Inhalt der konkreten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Garantien für – Umsatz- oder Gewinnsteigerungen, – Lead-/Terminquoten, – Conversionraten, – Erreichbarkeit oder Performance-Kennzahlen übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen. Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. § 4 Drittsoftware, Systeme Dritter Viele Leistungen des Anbieters basieren auf Drittsoftware (z. B. Fonio, SaaS-Anbieter, KI-Plattformen, Hosting, APIs). Verträge über die Nutzung dieser Drittsoftware werden regelmäßig direkt zwischen Kunde und Drittanbieter geschlossen. Der Anbieter schuldet nicht die Bereitstellung oder den Betrieb der Drittsoftware. Ansprüche im Zusammenhang mit – Verfügbarkeit, – Funktionsumfang, – Preisgestaltung, – Vertragsbedingungen, – Datenschutz solcher Dienste bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Entscheidungen und Handlungen von Drittanbietern, insbesondere auf – Sperrungen, Deaktivierungen oder Löschungen von Accounts, – Änderungen von Schnittstellen (APIs), Limits oder Funktionen, – Systemausfälle, Wartungen oder Abschaltungen. Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Einschränkungen, Sperrungen oder Löschungen von Drittanbieter-Accounts. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt, soweit der Anbieter seine vertragsgemäße Leistung (z. B. Einrichtung, Konfiguration, Integration) erbracht hat. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Auswahl, Buchung und Bezahlung der Drittsoftware, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge und technischen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Der Kunde ist allein verantwortlich für: – die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit seiner bereitgestellten Daten, – die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte (z. B. Texte, Gesprächsleitfäden, Wissensdaten), – die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (insbesondere DSGVO), – Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen und gesetzliche Informationspflichten. Der Kunde stellt sicher, dass seine IT-Infrastruktur (Netzwerk, Server, Endgeräte, Telefonanlage etc.) für die Nutzung der Lösung technisch geeignet ist. Verzögert oder unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungen, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Mehrkosten, die aus mangelnder Mitwirkung entstehen, kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen. Reagiert der Kunde auf Rückfragen, Freigabeanfragen oder Mitwirkungsanforderungen länger als 14 Kalendertage nicht, ist der Anbieter berechtigt, – Leistungen auszusetzen, – Leistungen als erbracht bzw. freigegeben zu werten, oder – den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ansprüche des Kunden auf weitere Leistungen bestehen in diesem Fall nicht. § 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen Es gilt die im Angebot, Vertrag oder in der Preisliste des Anbieters ausgewiesene Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Soweit nicht anders vereinbart, sind – Einmalleistungen bei Auftragserteilung fällig, – laufende Leistungen (z. B. Betreuung, Wartung, Support) monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, – Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen, – Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten oder einzuschränken. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. § 7 Revisionsschleifen, Änderungen des Leistungsumfangs Sofern im Angebot/Vertrag nicht anders geregelt, umfasst ein Projekt standardmäßig zwei Revisionsschleifen. Eine Revisionsschleife beinhaltet kleinere Anpassungen an bestehenden Konfigurationen, Texten, Prompts, Workflows oder Logiken. Nicht von Revisionsschleifen umfasst sind: – grundlegende Neukonzeptionen, – zusätzliche Use-Cases, – deutliche Erweiterung des Umfangs (z. B. große Wissensdatenbanken, komplexe Workflows), – Anforderungen, die ursprünglich nicht vereinbart waren. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten und verlängerten Fristen führen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche des Kunden umzusetzen, die technisch nicht sinnvoll, wirtschaftlich unverhältnismäßig oder rechtlich problematisch sind. § 8 Leistungszeit, Verzögerung, höhere Gewalt Angaben zu Leistungszeiten oder Fertigstellungsterminen sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindliche Planwerte. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder von Drittanbietern (z. B. fehlende Mitwirkung, Systemausfälle, Account-Sperrungen), haftet der Anbieter hierfür nicht. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Ausfälle großer Plattformen, großflächige Störungen des Internetverkehrs, behördliche Maßnahmen) berechtigen den Anbieter, die Leistungserbringung für die Dauer der Störung zu unterbrechen und die Fristen angemessen anzupassen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs richten sich nach § 12 (Haftung). § 9 Abnahme Soweit die Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Leistung zur Verfügung und fordert ihn zur Abnahme auf. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine nachvollziehbare Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung der Leistung (z. B. Einsatz der Telefon-KI im Live-Betrieb) gilt in jedem Fall als Abnahme, spätestens nach 10 Tagen produktiver Nutzung. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. § 10 Nutzungsrechte Der Anbieter räumt dem Kunden – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Prompts, Gesprächslogiken, Workflows, Konfigurationen, Skripte) ein, beschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck und die vereinbarte Systemumgebung. Eine Nutzung außerhalb dieses Zwecks (z. B. Übertragung auf andere Plattformen, Weitergabe an Dritte, eigenständige Weiterentwicklung als Produkt) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter bleibt Inhaber aller Urheber-, Schutz- und sonstigen Rechte an Methoden, Templates, Konzepten, Dokumentationen, Skripten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Erkenntnisse aus Projekten zu nutzen und in eigene Produkte, Services oder Best Practices einfließen zu lassen, soweit keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden. § 11 Datenschutz, AVV, Vertraulichkeit Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die über die implementierten Systeme verarbeitet werden. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Im Konfliktfall gehen die Regelungen des AVV den datenschutzbezogenen Regelungen dieser AGB vor. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu nutzen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort. § 12 Haftung (1) Geltungsbereich Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter aus und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund. (2) Unbeschränkte Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien (sofern schriftlich vereinbart). (3) Einfache Fahrlässigkeit / Kardinalpflichten Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. (4) Haftungshöchstgrenze Soweit nicht Absatz 2 greift, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf – die Nettovergütung, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor Schadenseintritt bezahlt hat, mindestens jedoch – 1.000 EUR. Für unentgeltliche Leistungen (Pilot-/Testprojekte) gilt eine maximale Haftung von 1.000 EUR je Schadensfall, soweit gesetzlich zulässig. (5) Ausschluss bestimmter Schadensarten Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Absatz 2 haftet der Anbieter nicht für – entgangenen Gewinn, – Umsatzausfälle, – Produktions- oder Betriebsunterbrechungen, – mittelbare Schäden oder Folgeschäden, – Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Zwingende Haftungen (z. B. Garantie) bleiben unberührt. (6) Daten- und Programmverluste Der Anbieter haftet nicht für Daten- oder Programmverluste, sofern nicht Absatz 2 eingreift. Bei dennoch bestehender Haftung ist diese beschränkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig und dem Risiko entsprechend Datensicherungen durchzuführen. (7) Drittanbieter, SaaS-Plattformen, externe Dienste Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Funktionsänderungen, Einschränkungen, Sperrungen oder Löschungen von Drittanbieter-Diensten, Accounts oder Plattformen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verantwortlich für technische oder organisatorische Entscheidungen von SaaS-Anbietern, z. B. accountbezogene Sperrungen oder Änderungen ohne nachvollziehbare Gründe. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt, sofern die vertraglich geschuldete Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. (8) Verantwortlichkeit des Kunden / Freistellung Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte und für die Nutzung der implementierten Systeme. Der Anbieter prüft Kundeninhalte nicht auf rechtliche oder sachliche Richtigkeit. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder fehlerhaften Inhalten oder einer rechtswidrigen Nutzung der Systeme beruhen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung. (9) Verjährung Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche nach Absatz 2 oder aus dem Produkthaftungsgesetz; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (10) Schlussregelung Haftung Soweit dieser Paragraph keine weitergehende Haftung vorsieht, ist eine Haftung des Anbieters – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 13 Besondere Regelungen für Pilot- und Testprojekte Pilot- oder Testprojekte dienen der Erprobung von Konzepten und Systemen und können unentgeltlich oder vergünstigt erbracht werden. Der Leistungsumfang von Pilot-/Testprojekten ist regelmäßig eingeschränkt und wird im Angebot gesondert beschrieben. Der Anbieter kann Pilot-/Testprojekte jederzeit abbrechen, wenn – technische, organisatorische oder wirtschaftliche Gründe entgegenstehen oder – der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt. Ein Anspruch des Kunden auf Fortführung oder Ausbau des Projektes besteht nicht. Für Pilot-/Testprojekte gelten die Haftungsregelungen des § 12 mit der dortigen speziellen Haftungshöchstgrenze. § 14 Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen Für fortlaufende Leistungen (z. B. Betreuung, Wartung, Support) ergibt sich die Laufzeit aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, werden Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 15 Schlussbestimmungen Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: November 2025